1. Frauen dürfen ihr Geld selbst verwalten
Selbst wenn ein Mann seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihr Gehalt. Erst ab 1962 durften Frauen ein eigenes Bankkonto eröffnen.
2. Scheidung erlaubt
Erst im Jahr 1977 wurde der Fraun die Erlaubnis zur Scheidung gesetztlich erlaubt. Vorher bekam die Frau keinen Unterhalt, kein Sorgerecht und stand vor dem Nichts.
3. Vergewaltigung in der Ehe wird bestraft
Selbst wenn die Frau keinen Sex wollte, konnte sich der Mann ihn dennoch nehmen. Und das auch mit Gewalt! Erst ab 1997 stellte das Gesetz alle erzwungenen, sexuellen Handlungen unter Strafe.
4. Frauen müssen Schläge nicht mehr hinnehmen
Frauen stehen inzwischen nicht nur Beratungsstellen zur Verfügung, seit 2001 muss der Mann sogar für zehn Tage raus aus der Wohnung.
5. Nein heißt Nein!
Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde. Entscheidend ist: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt.